noelscheich meinte am 11. Jun, 13:16:
Wegen ihres Potentials zur missbräuchlichen Verwendung als doppelläufige Steinschleudern, fallen diese, ursprünglich als Hilfsmittel gegen unbequeme Holzleistenklappstühle der Freiluftgastronomie konzipierten Gesässpolster seit Januar 2004 unter das Jagdwaffengesetz. 

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