-w. meinte am 6. Nov, 14:31:
gut
wenn man solche leute sich outen lässt auch wenns weh tut. dann verschwinden sie nicht ganz in den untergrund. normal tu ich nicht fremd-kommentieren woanders, aber hier hab ich eine ausnahme gemacht. 
timanfaya antwortete am 7. Nov, 11:28:
da denke ich ähnlich. ich möchte grundsätzlich wissen, was all die irren auf dieser welt im kopf oder sonstwo haben. das gilt für religiöse fanatiker, amokläufer, wasauchimmer. anders kann man niemals dagegen angehen. man muß den feind kennen und verstehen um ihn wirkungsvoll zu bekämpfen [frei nach ...]. und das mit dem untergrund stimmt grundsätzlich auch. deswegen finde ich auch das ein oder andere angedachte rechtsradikalensonstwasverbot nicht besonderes schlau ... 
-w. antwortete am 7. Nov, 12:26:
verbieten
soll man nur handlungen aber nicht die meinungsäusserung dazu. schwierig dabei wird es allerdings in den grauzonen, dort etwa, wo unter dem deckmantel der freien meinungsäusserung propaganda betrieben wird. deshalb kann ich auch - trotz meiner verteidigung des rechts auf freie meinungsäusserung - mit dem verbot der leugnung des holocaust leben und unter diesem gesichtspunkt verstehe ich auch die aufregung, die dieser artikel verursacht hat.

aber andrerseits, wer behauptet schon, dass demokratie leicht ist? 
timanfaya antwortete am 7. Nov, 13:22:
mit diesem einen verbot kann ich auch sehr gut leben. da kommt mein grundwille zur freien meinungsäußerung durchaus mit. irgendwo ist halt auch mal schluß mit freiheit. 
neuro antwortete am 7. Nov, 13:59:
darf man im namen der freien meinungsäusserung
zum mord im internet anstiften ? 
-w. antwortete am 7. Nov, 15:06:
bin ja kein jurist
aber ich denke mal die anstiftung zum begehen einer straftat fällt nicht unter das recht der freien meinungsäusserung sondern ist für sich selbst eine straftat. man darf also nicht. glaub ich. hoff ich. 

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