jean luc meinte am 10. Jul, 15:06:
15:06 - *jean luc betritt den chat-raum*
oh, nix los hier. da geh ich mal schnell wieder 
frauenmissversteher antwortete am 14. Jul, 10:29:
Die Rechtslage beim Ausfall von Runtimerror.twoday.net
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Zeitweisen Ausfall von Runtimerror um die Verletzung einer vertraglichen Nebenleistungspflicht. Nämlich die Pflicht: ohne Unterbrechung 23 Stunden 59 Minuten täglich an 7 Tagen in der Woche neueste Geschichten zu gewährleisten.
Die Verletzung von solchen Nebenpflichten erlaubt es, den Vertrag aus wichtigem Grund sofort zu kündigen. Darüber hinaus hat der Schuldner für den so genannten Vertrauensschaden aufzukommen. Das bedeutet: Runtimeerror muss sämtliche vom Kunden jemals erstellten Kommentare an diesen zurück geben.

mfg
frauenmissversteher
*feix* 
jean luc antwortete am 14. Jul, 23:50:
Entweder man kommt umsonst, oder man verpaßt alles.
Schade daß kein Newsletter im Angebot ist, mit dem bei Zeiten über die Betriebszeiten informiert wird. 

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